Ein Vertrag ist kein Formular. Er ist die Grundlage auf Augenhöhe.
Zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwaltung steht ein Vertrag — oft jahrzehntealt, oft einseitig. Woran man einen fairen, heutigen Vertrag erkennt, zeigt sich Baustein für Baustein.
Warum der Vertrag zählt
Der Verwaltervertrag regelt die Zusammenarbeit über Jahre. Wer ihn nur unterschreibt, übernimmt oft Klauseln aus einer Zeit vor der WEG-Reform 2020 — und manche, die einseitig zugunsten der Verwaltung wirken. Ein guter Vertrag ist beweglich, transparent und kontrollierbar.
Zwei Ebenen, die zusammenpassen müssen. Manches gilt ohnehin — kraft Gesetzes: das Kontrollrecht des Beirats (§ 29 WEG) und das Einsichtsrecht jeder Eigentümerin und jedes Eigentümers (§ 18 Abs. 4 WEG). Der Vertrag kann es weder verleihen noch nehmen — er muss es achten. Anderes formt der Vertrag aktiv: Laufzeit, Vergütung, Sonderhonorare.
Die Bausteine eines fairen Vertrags
Ein guter Verwaltervertrag besteht aus wenigen, klaren Bausteinen. Tippen Sie eine Kachel an — sie zeigt, wie der Baustein heute geregelt gehört (belegt mit Paragraph) und wo Vorsicht geboten ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Paragraphen sind zur eigenen Prüfung verlinkt; für einen konkreten Vertrag ist die anwaltliche Prüfung maßgeblich.